In Deutschland ist der Halter eines Fahrzeugs nicht unbedingt auch der Eigentümer. Der Halter ist die Person, die das Fahrzeug nutzt und in deren Namen es zugelassen ist. Dies geht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hervor. Der Eigentümer hingegen ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und das Eigentumsrecht daran besitzt. Dies geht aus dem Kaufvertrag hervor. In vielen Fällen sind Halter und Eigentümer dieselbe Person, aber es gibt auch Situationen, in denen dies nicht der Fall ist. Beispielsweise kann ein Fahrzeug auf den Namen eines Elternteils zugelassen sein (der Halter), aber tatsächlich von einem Kind genutzt und bezahlt werden (der Eigentümer). Es ist wichtig, diese Unterschiede zu verstehen, insbesondere wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen. Nach dem Kauf eines Fahrzeugs sollten Sie es auf Ihren Namen anmelden, um als Halter im Fahrzeugschein aufgeführt zu werden. Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, sollten Sie es abmelden, um nicht mehr als Halter gelistet zu sein. Sie können Ihr Auto online abmelden, was den Prozess einfacher und schneller macht.