Ja, als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf bekannte Mängel oder Schäden am Fahrzeug hinzuweisen. Wenn Sie einen bekannten Mangel verschweigen, kann der Käufer unter Umständen den Kaufvertrag anfechten oder Schadensersatz verlangen. Es ist daher immer ratsam, beim Verkauf eines Fahrzeugs ehrlich und transparent zu sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verpflichtung zur Offenlegung von Mängeln auch dann gilt, wenn Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen haben. Ein Gewährleistungsausschluss kann unwirksam sein, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Daher ist es immer besser, offen und ehrlich über den Zustand des Fahrzeugs zu sein.
So sollte ein Gewährleistungsausschluss formuliert werden ->